Das Erbrecht ist die „Königsdisziplin“ des Zivilrechts und gilt zu Recht als schwierigste Rechtsmaterie des BGB. Ich bin bereits seit Anbeginn meiner anwaltlichen Tätigkeit „im Erbrecht unterwegs“ und habe schon vor vielen Jahren den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht absolviert, um meine theoretischen Fachkenntnisse zu vertiefen.
Ihre erbrechtlichen Interessen vertrete ich als Rechtsanwalt leidenschaftlich und mit Engagement. Dies umfasst die Nachlassauseinandersetzung (Verteilung des Nachlasses), Nachlassabwicklung (Erbschein, Testamentsvollstreckung) und die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Ich habe sowohl die Fachkompetenz als auch die erforderliche Durchsetzungsstärke, um komplexe Erbrechtsfälle – auch mit internationalem Bezug – in Ihrem Sinne erfolgreich zu lösen.
Insbesondere berate und vertrete ich Sie bei folgenden Themen:
Erbstreitigkeiten:
Schlecht formulierte Testamente führen häufig zu Unstimmigkeiten, die in einen veritablen Rechtsstreit münden können. Erbstreitigkeiten werden oft erbittert geführt und sind dementsprechend belastend für alle Beteiligten. Dann ist es meine Aufgabe als Ihr Rechtsanwalt, kühlen Kopf zu bewahren und Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Wenn es gelingt, den Streit zu entemotionalisieren und zu versachlichen, sind die Chancen für eine außergerichtliche Einigung in der Regel gut. Anderenfalls bleibt nur der Weg über die Gerichte, die bei erbrechtlichen Streitigkeiten häufig eine gerichtsnahe Mediation anregen.
Pflichtteilsansprüche:
Sie wurden enterbt? Nicht selten steht Ihnen trotzdem etwas vom Erbe zu, nämlich der sog. Pflichtteilsanspruch. Statt einer unmittelbaren Beteiligung am Nachlass haben Sie in diesem Fall einen Geldanspruch gegen den Nachlass, und zwar in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Da Sie in der Regel keinen Einblick in das Vermögen des Erblassers haben, müssen Sie zunächst Auskunft von dem oder den Erben verlangen. Hierbei ist Vorsicht geboten, da manch ein Erbe hier unvollständige Angaben macht, um den Pflichtteilsanspruch möglichst niedrig zu halten.
Gegen Sie werden Pflichtteilsansprüche geltend gemacht? Werden Sie gar von einem Rechtsanwalt aufgefordert, Auskunft über den Bestand und die Höhe des Nachlasses zu erteilen oder ein Nachlassverzeichnis zu erstellen? Dann ist höchste Aufmerksamkeit geboten, denn bei falschen Auskünften drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Nachlassverfahren:
Streit kann nicht nur unter Miterben entstehen, sondern auch mit dem Nachlassgericht oder dem Grundbuchamt. Ich unterstütze und berate Sie gern bei:
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft (§ 1945 BGB)
- Anfechtung von Annahme und Ausschlagung (§ 1955 BGB)
- Anfechtung eines Testaments (§ 2081 BGB)
- Beantragung eines Erbscheins (§ 2353 BGB)
- Einziehung oder Kraftloserklärung eines unrichtigen Erbscheins (§ 2361 BGB)
- Beantragung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 2368 BGB)
- Begleitung im Rahmen der Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz zur Eingrenzung der Erbenhaftung (§§ 1975 ff. BGB)
- Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall
Testamentsvollstreckung:
Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung können Sie einer Person Ihres Vertrauens die Aufgabe übertragen, für die Umsetzung Ihres letzten Willens zu sorgen. Dies geschieht dadurch, dass der Testamentsvollstrecker Ihren Nachlass in Besitz nimmt, den Nachlass bis zur Auseinandersetzung sachkundig verwaltet und so aufteilt, wie Sie sich das vorgestellt haben. Sie können den Testamentsvollstrecker umfassend beauftragen oder ihm/ihr nur einzelne Aufgaben übertragen. Die Testamentsvollstreckung dient vornehmlich dazu, potentielle Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Insbesondere bei minderjährigen Erben kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein.
Ein Testamentsvollstrecker erfreut sich bei den Erben allerdings nicht immer uneingeschränkter Beliebtheit. Daher sind auch Streitigkeiten zwischen dem Testamentsvollstrecker einerseits und den Erben andererseits keine Seltenheit. Hierbei geht es zumeist um Pflichtverletzungen des Testamenstvollstreckers und/oder um die Höhe der Testamentsvollstreckervergütung.
Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung:
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft soll aber in der Regel keinen dauerhaften Bestand haben, sondern aufgelöst werden, indem der Nachlass unter den Miterben verteilt wird. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft aufzulösen: einvernehmlich, streitig mit Teilungsversteigerung sowie durch den Verkauf des Erbteils. In allen drei Fällen ist es häufig sinnvoll und manchmal sogar unvermeidlich, einen im Erbrecht versierten Rechtsanwalt einzuschalten.
Befinden sich Immobilien im Nachlass, so führt dies häufig zu besonderen Problemen bei der Nachlassabwicklung, da eine Immobilie nicht einfach unter den Erben “verteilt” werden kann. In der Regel sind die damit verbundenen Probleme umso größer, je höher der wertmäßige Anteil der Immobilie am Nachlass ist.
Dank meines Netzwerks von qualifizierten Kooperationspartnern im europäischen Ausland und Übersee (insbesondere in der Schweiz, Südafrika und Großbritannien) kann ich Ihnen umfassend auch bei der Abwicklung grenzüberschreitender Nachlässe behilflich sein.
Unternehmensnachfolge:
Eine frühzeitige und umfassende Planung der Unternehmensnachfolge ist zur Sicherung des langfristigen Bestands eines Unternehmens unerlässlich. Dies gilt nicht nur für Unternehmer, die sich altersbedingt aus dem Tagesgeschäft zurückziehen möchten, sondern auch für Jungunternehmer und Unternehmensgründer.
Bei Nachfolgegestaltungen sind gesellschaftsrechtliche, vermögensrechtliche und erbrechtliche Fragen eng miteinander verzahnt. Greifen die verschiedenen Regelungen nicht nahtlos ineinander, kann dies gravierende Folgen haben. Es ist daher dringend davon abzuraten, hier etwas dem Zufall zu überlassen. Mit meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen gern für eine fundierte rechtliche Beratung in meiner Lüneburger Kanzlei zur Verfügung.