Mandantenbewertungen auf anwalt.de
Viele ehemalige Mandanten und Mandantinnen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, meine Dienstleistungen auf anwalt.de zu bewerten. Sie sind herzlich eingeladen, sich einen Überblick über diese Bewertungen zu verschaffen, indem Sie hier klicken. Ich freue mich sehr über die zahlreichen sehr positiven Bewertungen.
Referenzmandate
Die nachfolgend aufgeführten Referenzmandate sollen Ihnen einen besseren Eindruck von meiner bisherigen Anwaltstätigkeit auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Erbrechts vermitteln (aus berufs- und datenschutzrechtlichen Gründen ohne Nennung der Mandantennamen). Die Auflistung enthält nur einen kleinen Teil der von mir bearbeiteten Fälle.
Referenzmandate im Gesellschaftsrecht
- Anwaltliche Begleitung einer Abspaltung zur Aufnahme nach dem UmwG; Vorbereitung und Verhandlung des Spaltungs- und Übernahmevertrages
- Diverse Unternehmenskäufe („Asset Deal“ und „Share Deal“)
- Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern von Personengesellschaften
- Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten unter GmbH-Gesellschaftern
- Beratung und Vorbereitung einer GmbH-Barkapitalerhöhung nebst flankierender Gesellschaftervereinbarung
- Unternehmensnachfolgeberatung, Abstimmung der Gesellschaftsverträge auf die letztwilligen Verfügungen der Gesellschafter
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen aller Art
- Vertretung einer GmbH gegen die Beschlussanfechtungsklage eines Gesellschafters
- Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage sowie einer positiven Beschlussfeststellungsklage gegen eine GmbH
- Klage auf Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis gegen den Komplementär einer KG gem. §§ 117, 127 HGB
- Vertretung eines GmbH-Gesellschafters in einem Auskunftserzwingungsverfahrens (gerichtliche Entscheidung über das Informationsrecht, §§ 51a, 51b GmbHG)
- Geltendmachung eines Anspruches aus § 11 Abs. 1 GmbHG analog (Vorbelastungs- bzw. Unterbilanzhaftung) gegen die vormalige alleinige Gründungsgesellschafterin im Insolvenzverfahren
- Vertretung abberufener und gekündigter GmbH-Geschäftsführer
Referenzmandate im Arbeitsrecht
- Entwurf von Block-Teilzeitverträgen vor dem Hintergrund von bzw. unter Berücksichtigung von §§ 7b ff. SGB IV
- Aushandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Geltendmachung von Ansprüchen aus Pensionszusagen
- Laufende arbeitsrechtliche Beratung eines Unternehmens der chemischen Industrie mit mehr als 250 Mitarbeitern
- Arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Begleitung der Umstrukturierung einer norddeutschen Druckerei im Zusammenhang mit der Verschmelzung, Ausgliederung und Abspaltung von Betriebsteilen
- Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren
- Geltendmachung und Abwehr von Karenzentschädigungsansprüchen aus nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen Verstoßes gegen das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot
- Vertretung abberufener und gekündigter GmbH-Fremdgeschäftsführer
- Geltendmachung arbeitsrechtlicher Zahlungsansprüche aller Art
Referenzmandate im Erbrecht
- Gerichtliche Vertretung eines Testamentsvollstreckers gegen die Erben, die dessen Eigenschaft als Dauertestamentsvollstrecker in Zweifel gezogen hatten (der Antrag der Erben auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses blieb erfolglos; die Feststellungsklage des Testamentsvollstreckers hingegen war in allen drei Instanzen, also auch vor dem Bundesgerichtshof, erfolgreich).
- Vertretung der Erben einer Vorerbin gegen den Nacherben, der Herausgabe der Vorerbschaft verlangte. Die verstorbene Vorerbin hatte ihr Eigenvermögen und die Vorerbschaft leider nicht voneinander getrennt, was diverse rechtliche Probleme nach sich zog.
- Beratung und Vertretung einer Nacherbengemeinschaft zum Umgang mit einem langfristigen unentgeltlichen Grundstücksleihvertrag, den der Vorerbe mit seiner Lebensgefährtin abgeschlossen hatte.
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegen eine in Südafrika ansässige Erbin. Die Problematik des komplexen Falles bestand u.a. darin, dass das aus südafrikanischer Sicht anwendbare Erbrecht anders als das aus deutscher Sicht anwendbare Erbrecht keine Pflichtteilsansprüche kennt. Dieser Erbfall machte eine Klärung vor Ort in Kapstadt erforderlich.
- Vertretung einer Erbin gegen den Testamentsvollstrecker mit dem Ziel, zuviel berechnete Testamentsvollstreckervergütung zurückzuerhalten.
- Vertretung einer Erbengemeinschaft gegen Personen, die ihrerseits behaupteten, Erben geworden zu sein. Hier ging es u.a. um die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit eines Zuwendungsverzichts, mit dem die Erblasserin ihre Testierfreiheit zurück erlangen wollte.