Fachartikel (gemeinsam mit Dr. Timm Gudehus), veröffentlicht in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfgK) 2016, S. 129 ff., im Internet abrufbar unter www.kreditwesen.de.
Die Langfassung finden Sie hier.
In einem Rechtsstaat sollte gesetzlich festgelegt sein, welche Institutionen Geld in welcher Form und Menge erzeugen dürfen, wie das Geld in den Verkehr gebracht wird, welche Bedingungen für den Geldumlauf gelten und in welchen Bereichen das gesetzliche Geld allein zulässiges Zahlungsmittel ist. Heute gibt es jedoch keine Legaldefinition des Geldes und keine explizite Währungsverfassung. Die Vorstellungen vom Geld, die bestehenden Gesetze und deren Begrifflichkeiten sind vom herkömmlichen Bargeld geprägt. Das als allgemeines Zahlungsmittel vorherrschende Giralgeld auf Konten bei Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten ist rechtlich weitgehend ungeregelt. Die Regelungen des bestehenden Geldsystems sind unvollständig, widersprüchlich, missverständlich, intransparent und mehrdeutig. Sie sind auf viele nationale und europäische Gesetze und Verordnungen verteilt. Die bestehende Rechtsunsicherheit könnte durch eine Europäische Währungsverfassung beendet werden, die die Ziele, Grundsätze und wesentlichen Punkte einer neuen Geldordnung für die Europäische Währungsunion regelt. Mit diesem Beitrag wird ein Vorschlag für eine solche Europäische Währungsverfassung präsentiert und zur Diskussion gestellt. Damit soll eine neue Geldordnung implementiert werden, die auf der Vollgeldreform von Joseph Huber und deren Vorläufern beruht.