Fachartikel, veröffentlicht in: Europarecht (EuR) 2014, S. 333 – 346
Der OMT-Beschluss des EZB-Rats vom 6. September 2012 hat eine heftige Diskussion darüber ausgelöst, ob Programme zum Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB eine unzulässige Umgehung des in Art. 123 Abs. 1 AEUV geregelten Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung darstellen.
Der Verfasser setzt sich zunächst mit Inhalt und Reichweite des Verbotes auseinander und legt sodann dar, dass Art. 123 Abs. 1 AEUV zwar eine Staatsfinanzierung durch die Notenbank zu verhindern vermag, einer Staatsfinanzierung durch Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken aber machtlos gegenüber steht. Das Verbot kann daher sein eigentliches Ziel – nämlich zu verhindern, dass im Zuge der Finanzierung staatlicher Defizite neue Zahlungsmittel geschöpft werden – nicht erreichen.
Vor diesem Hintergrund möchte der Verfasser, der für eine Reform der Geldordnung plädiert, den Anstoß für eine geld- und währungsrechtliche Diskussion geben, die auch die verfassungsrechtliche Dimension der (Giral-)Geldschöpfung berücksichtigt.