Qualifizierte anwaltliche Beratung hat, wie alles im Leben, ihren Preis. Mit Blick auf die Kosten sollten Sie aber auch im Blick haben, dass die Vergütung des Anwalts nur eine Seite der Medaille ist: Entscheidend ist auch und gerade, dass die anwaltliche Leistung für Sie einen echten Mehrwert hat, der die Kosten wieder aufwiegt. Dieser Mehrwert kann in der erfolgreichen Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen, der Aushandlung einer hohen Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, aber auch in der vorteilhaften Gestaltung oder Auslegung von Vertragsklauseln liegen.
Hier die Kosten meiner Rechtsberatung im Überblick:
Einfach und pauschal: Die Erstberatung
Für die erste Beratung berechne ich in der Regel ein pauschales Honorar von EUR 190,00 zzgl. Umsatzsteuer. Sollte das Beratungsgespräch weniger als 30 Minuten dauern, reduziert sich das Honorar auf EUR 99,00 zzgl. Umsatzsteuer. Wenn Sie sich für ein weiteres Vorgehen entscheiden, wird die Erstberatungsgebühr auf weitere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angerechnet.
Im Arbeitsrecht verzichte ich in der Regel darauf, eine Erstberatungsgebühr zu erheben, sofern es bei einem ersten Telefonat bleibt.
Die Erstberatung dient vor allem der Aufklärung des Sachverhalts und dem gegenseitigen Kennenlernen. Letzteres ist deswegen wichtig, weil eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nur möglich ist, wenn die Chemie zwischen Anwalt und Mandant stimmt. Im Rahmen der Erstberatung gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung der Rechtslage und zeige Ihnen bestehende Handlungsmöglichkeiten auf. Im Anschluss daran können Sie dann eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen.
Abrechnung auf Stundenbasis (Zeithonorar):
Insbesondere in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten werde ich in der Regel auf Basis eines Stundenhonorars mit einem festen Stundensatz tätig. Vor Erteilung des Mandates schätze ich den voraussichtlichen Zeitaufwand, sodass Sie in etwa wissen, was auf Sie zukommt. Ich dokumentiere meine Leistungen genau und erfasse den Zeitaufwand im 6-Minuten-Takt. Die Höhe des Stundensatzes variiert je nach Gegenstand und Komplexität des Mandats. Einen konkreten Stundensatz und eine Einschätzung des Zeitaufwands nenne ich Ihnen gerne bereits vorab telefonisch oder per E-Mail.
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
Für Privatpersonen, insbesondere Arbeitnehmer, bin ich in der Regel auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) tätig. Die Höhe der Anwaltsvergütung richtet sich in diesem Falle nach dem Gegenstandswert und der einschlägigen Gebührentabelle.
Prozesskostenhilfe (insbesondere für Arbeitnehmer):
Für Arbeitnehmer, die weder Gewerkschaftsmitglied sind noch eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, besteht zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Hierfür müssen Sie eine Erklärung zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abgeben. Wenn Ihnen vom Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe gewährt wird, müssen Sie für die Gerichtskosten und die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder nur monatliche Ratenzahlungen leisten (mit einer Deckelung auf höchstens 48 Monatsraten). Die Höhe dieser Monatsraten ist gesetzlich festgelegt und in der Regel überschaubar.