Arbeitsrechtliches Wettbewerbsverbot
Es gibt sowohl vertragliche als auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Vertragliches Wettbewerbsverbot Auch ohne eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag darf ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot kann eine (auch außerordentliche) verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Wie so häufig im Arbeitsrecht, kommt es hier auf die Umstände des Einzelfalls an. … Weiterlesen …